Aktuelle Corona-Verordnung

Stand: 02.04.2022
Weitgehende Lockerungen der Maßnahmen

Mit der neuesten Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 3. April entfallen die meisten geltenden Regeln.

So gilt die Maskenpflicht nur noch in ÖPNV und in Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen. Auch die Testpflicht für den Besuch von Gastronomie und Beherbergungsbetrieben entfällt.

Es wird von Seiten der Landes- und Bundesregierung weiterhin empfohlen, in geschlossenen Räumen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Wir bitten Sie, auch in den Räumlichkeiten der Tourist-Information zum Schutz der Gesundheit aller weiterhin eine Maske zu tragen.

Die aktuelle Verordnung gilt bis zum 30. April. Je nach Infektionsgeschehen ist es möglich, dass schärfere Regeln wieder eingeführt werden.